Wichtiges zum Thema Drohnen

Drohnen

Betrieb von Drohnen / Flugmodellen

Allgemeine Informationen zum Betrieb von Drohnen und Flugmodellen


Unter „Drohnen“ werden landläufig ferngesteuerte, unbemannte Fluggeräte (z.B. Multicopter) verstanden. Das österreichische Luftfahrtrecht kennt den Begriff „Drohnen“ zwar nicht, was aber nicht bedeutet, dass es für diese Fluggeräte keine Regelungen gibt. Ganz im Gegenteil. Das Luftfahrtgesetz (LFG) unterscheidet vier Arten von unbemannten Fluggeräten:

Flugmodelle (§ 24c LFG)

Unbemannte Geräte (§ 24d LFG)

Unbemannte Luftfahrfahrzeuge der Klasse 1 (§ 24f LFG) und

Unbemannte Luftfahrfahrzeuge der Klasse 2 (§ 24g LFG)

Unbemannte Luftfahrfahrzeuge der Klasse 2

Bei unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 2 handelt es um unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und ohne Sichtverbindung zum Piloten betrieben werden. Diese Luftfahrzeuge müssen dieselben Voraussetzungen wie sonstige Zivilflugzeuge erfüllen (d.h. Pilotenschein, Zulassung für das Luftfahrzeug usw.).

Unbemannte Geräte

Im Luftfahrtgesetz sind diese als "unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können" definiert. Der Betrieb solcher Geräte in einer Höhe von mehr als 30 m über Grund ist verboten.

Laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie fallen darunter Geräte, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 m Höhe betrieben werden. Diese Geräte werden auch gerne als "Kinderspielzeug" bezeichnet.
 Als Faustregel gilt: Fluggeräte, die Kameras führen (können), fallen nicht unter die Kategorie „Kinderspielzeug“!

Flugmodelle / Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1

Flugmodelle und unbemannte Luftfahrfahrzeuge der Klasse 1 sind zivile unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in einem Umkreis von höchstens 500 m mit Sichtverbindung zum Piloten betrieben werden.

Flugmodelle dürfen nur im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst verwendet werden. Das bedeutet, dass mit Flugmodellen keine Film- oder Fotoaufnahmen gemacht werden dürfen. Eine Bewilligungspflicht (Austro Control GmbH) für Flugmodelle besteht erst, wenn das Gewicht des Modells 25 kg übersteigt.

Unbemannte Luftfahrfahrzeuge der Klasse 1 sind für den gewerblichen (z.B. für Film- und Fotoaufnahmen) oder sonstigen kommerziellen Einsatz aber auch für die Verwendung in Wissenschaft und Technik bestimmt. Für diese Luftfahrzeuge besteht – egal wie schwer – Bewilligungspflicht durch die Austro Control GmbH (Betriebsbewilligung).

Vor dem Kauf einer Drohne oder eines Flugmodells ist es jedenfalls ratsam, sich beim Händler genau zu informieren, unter welche der oben genannten Kategorien das Fluggerät fällt und ob eventuell sogar eine Betriebsbewilligung erforderlich ist.

Abgesehen von einer allfälligen luftfahrtrechtlichen Bewilligungspflicht sind bei der Verwendung von Kameras die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes oder anderer Regelungen zur Wahrung des Schutzes der Privatsphäre oder von privaten Rechten zu beachten!

Weitere gesetzlichen Beschränkungen beim Betrieb von Drohnen / Flugmodellen:

Flüge über dicht besiedeltem Gebiet sind nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH erlaubt,

ebenso über größere Menschenansammlungen,

in Höhen über 150 Meter über Grund,

sowie innerhalb von Sicherheitszonen bei Flughäfen

Der Betrieb von Flugmodellen über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegebieten sowie innerhalb von Kontrollzonen ist ebenfalls verboten


ACHTUNG:
 Schrittweise beginnend mit 01.07.2020 tritt eine EU-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019) in Kraft, die genaue Regelungen für den Betrieb von Drohnen festlegt. Insbesondere werden Betriebskategorieren für Drohnen, Registrierungspflichten für Betreiber, Mindestalter und Kompetenzanforderungen für Piloten bestimmt.
 
 Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf einer Drohne, welche Voraussetzungen beim Betrieb der Drohne zu erfüllen sind!

 

Weiterführende Informationen:

Informationen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zum Betrieb von Drohnen und Flugmodellen

Information der Austro Control GmbH bezüglich Bewilligung von Drohnen und Flugmodellen

11.05.2017